• MPU Vorbereitung & Verkehrspsychologische Beratung

Punkte in Flensburg

Rein formal betrachtet müssen Sie zur MPU, wenn Sie „erheblich oder wiederholt“ im Straßenverkehr aufgefallen sind. Damit nun aber aus dieser Bezeichnung keine Willkür entsteht, hat der Gesetzgeber seit 1. Mai 2014 das Fahreignungs-Bewertungssystem eingeführt, welches besagt, dass ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine MPU unvermeidbar ist. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 7 Punkten zwar verschiedene Maßnahmen durchlaufen, nämlich zunächst "ermahnt" und dann "verwarnt" werden, auch können Sie bei bis zu 5 Punkten durch ein Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen und zuletzt gibt es Rückstufungsregelungen, die greifen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht schnell genug reagiert. Doch unterbleibt im allgemeinen eine MPU-Anordnung. Nähere Informationen zum Stufenmodell finden Sie auf der Webseite "Punkteabbau in Flensburg".

Ausnahmen

Welches sind nun die Ausnahmen von dieser Regelung, die oben bezeichneten „Grenzfälle“, d.h. wann wird unabhängig vom Punktsystem eine MPU angeordnet? Erforderlich ist im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls eine deutlich erhöhte Gefährdung nahelegen, d.h. gravierendes Fehlverhalten mit Ausnahmecharakter vorliegt. Denkbar wären hier nach der geltenden Rechtsprechung wiederholte, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, sodann wiederholte drastisch verkehrsgefährdende Nichteinhaltungen von Sicherheitsabständen zum vorausfahrenden Fahrzeug und schließlich die sog. „illegalen Autorennen“ auf öffentlichen Straßen, welche den das Nachbarauto aufreizenden Ampelstart mit Extrembeschleunigung zu einem Dauerevent erweitern und sich später in Videoportalen feiern lassen.

Der Übergang zur Straftat kann fließend sein, wenn etwa eine sonst unbescholtene Autofahrerin in einem plötzlichen Angstschub die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und in eine Menschenmenge gerät oder – was in Abwandlungen bisweilen vorkommt – ein von der Polizei observierter Motorradfahrer sich ein Fluchtmanöver leistet, bei welchem er unter Nutzung von Extremgeschwindigkeiten und zuletzt von Fahrradwegen sich und die Ordnungshüter in eine Verfolgungsjagd verwickelt. Die Beispiele ließen sich noch fortsetzen. In solchen Sonderfällen, die bereits nach gesundem Menschenverstand eine enorme Gefährdung erkennen lassen, droht die MPU, selbst wenn es formal sich noch um eine Ordnungswidrigkeit handeln sollte.

Was stimmt wirklich?
Was muss man erfüllen um eine MPU zu bestehen?

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